Schweden
Hunde, Katzen und Frettchen müssen eine gültige Impfung gegen Tollwut haben. Die Einreise von Tieren jünger als 3 Monate ist verboten. Das Tier muss beim Zoll angemeldet werden. Wenn Sie und Ihr Tier an das gleiche Reiseziel, jedoch nicht gemeinsam fahren, sollte die Reise des Tieres fünf Tage vor oder nach der eigenen Reise liegen. Das Tier muss dann drei Dokumente mitführen: einen EU-Heimtierausweis, eine Vollmacht in der steht, dass das Tier (Namen und ID-Nummer) von einem angegebenen Besitzer, Bevollmächtigten oder Transportunternehmen mitgenommen werden darf und dass es nicht zum Verkauf bestimmt ist und Kopien Ihres eigenen Fahrscheins, Tickets oder Buchung, woraus Ihr Reiseziel und Reisedatum hervorgeht.
Das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft empfiehlt, Hunde gegen Leptospirose und Hundestaupe zu impfen. Es besteht Leinenpflicht. Es gibt keine Einreiseverbote für spezifische Rassen. Alle Hunde, die mehr als 6 Monate in Schweden bleiben, müssen im zentralen Hunderegister angemeldet werden.
Weitere Informationen unter: Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft,
Tel.: 00 46 / 771 / 22 32 23, www.siv.se
In diesem Land kommen folgende Krankheiten* vor:
- Anaplasmose
- Borreliose
- Echinokokken
- FeLV
- Hepatitis Contagiosa Canis
- Katzenschnupfen
- Katzenseuche
- Leptospirose
- Parvovirose
- Staupe
- Zwingerhusten
*Diese Liste ist nicht vollständig. Es können weitere Krankheiten vorkommen, die hier nicht aufgeführt sind. Stand der Information: 19.10.2015. Quelle: www.petsontour.de