Kroatien

Kroatien

EU-Bestimmungen
Spezielle Hunderassen
Es besteht kein generelles Verbot zur Einreise für bestimmte Hunderassen, es sei denn, sie sind aufgrund ihrer angeborenen Eigenschaften und aggressiven Instinkte bzw. antrainierten Verhaltensweisen gefährlich für die Sicherheit der Menschen. Die Durchfuhr, Einfuhr und der Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien ist für Hunde der Rasse Terrier, Typ Bull und ihre Mischlinge, die nicht im Register des Kroatischen Kinologischen Verbandes eingetragen sind, verboten. Für folgende Rassen gilt Maulkorb- und Leinenpflicht: Dobermann, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, Japanischer Kampfhund, großer Japanischer Spitz, Mastino, Bernhardiner und all deren Kreuzungen. Für alle Rassen besteht gesetzlicheLeinenpflicht; darüber hinaus besteht an allen öffentlichen Plätzen zusätzlich Maulkorbpflicht. Generell dürfen Hunde nur an eigens dafür gekennzeichneten Stellen den Strand bzw. das  Meer betreten, um Zwischenfälle mit Kindern zu vermeiden.

Weitere Informationen unter: www.mps.hr

In diesem Land kommen folgende Krankheiten* vor:

  • Anaplasmose
  • Babesiose
  • Dirofilariose
  • Echinokokken
  • Ehrlichiose
  • FeLV
  • Hepatitis Contagiosa Canis
  • Hepatozoonose
  • Katzenschnupfen
  • Katzenseuche
  • Leishmaniose
  • Leptospirose
  • Parvovirose
  • Staupe
  • Tollwut
  • Zwingerhusten

*Diese Liste ist nicht vollständig. Es können weitere Krankheiten vorkommen, die hier nicht aufgeführt sind. Stand der Information: 19.10.2015. Quelle: www.petsontour.de