Frankreich

Frankreich

EU-Bestimmungen
Hunde, Katzen und Frettchen dürfen nur mit einer gültigen Tollwutimpfung einreisen. Die Verbringung von Kampfhunden der 1. Kategorie nach Frankreich ist verboten und wird als Straftat bewertet. Hierzu zählen Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Rassehunden Pitbulls (Stafforshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbulls (Mastiff) und Tosa zuzuordnen sind und in keinem vom internationalen Hundeverband (www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind.
Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der 2. Kategorie sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen ist. Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind, gehören ebenso zur 2. Kategorie, benötigen aber kein Stammbuch. Hunde der 2. Kategorie müssen von einem Volljährigen an der Leine geführt werden sowie einen Maulkorb tragen.
Die Hunde der 1. und 2. Kategorie dürfen nicht in öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Einrichtungen mitgenommen werden.
Tiere, die länger als 3 Monate bzw. dauerhaft bleiben, müssen identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragen sowie gegen Tollwut geimpft werden.

Weitere Informationen unter: www.ambafrance-de.org/

Webseite der Botschaft: www.botschaft-frankreich.de

In diesem Land kommen folgende Krankheiten* vor:

  • Anaplasmose
  • Babesiose
  • Borreliose
  • Dirofilariose
  • Echinokokken
  • Ehrlichiose
  • FeLV
  • Hepatitis Contagiosa Canis
  • Hepatozoonose
  • Katzenschnupfen
  • Katzenseuche
  • Leishmaniose
  • Leptospirose
  • Parvovirose
  • Staupe
  • Tollwut
  • Zwingerhusten

*Diese Liste ist nicht vollständig. Es können weitere Krankheiten vorkommen, die hier nicht aufgeführt sind. Stand der Information: 19.10.2015. Quelle: www.petsontour.de